Rechtsprechung
BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 263 StGB; § 27 StGB
Keine qualifizierte Belehrung des Angeklagten über die prozessualen Folgen der Zustimmung zu einer Verteidigererklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren; willkürfreie Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Gehilfenschaft ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren im Strafprozess, wenn der Verurteilung die vom Angeklagten auf Nachfrage genehmigte Erklärung des Strafverteidigers zum Tathergang zugrundegelegt wird, ohne dass eine über § 243 Abs 4 S 1 StPO hinausgehende ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Aufklärung eines Angeklagten vorab über die prozessualen Folgen der Zustimmung zu einer Verteidigererklärung im Namen des Angeklagten zur Sache; Inhalt der verfassungsmäßigen Gewährleistung eines fairen Verfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis einer qualifizierten Belehrung über prozessuale Konsequenzen der Zustimmung des Angeklagten zu einer Verteidigererklärung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.05.2007 - 501 KLs 42/06
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 58/08
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Wesentliche Anhaltspunkte für eine täterschaftliche Beteiligung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die objektive Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHSt 37, 289 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Dem verteidigten Beschwerdeführer musste auch ohne eine solche zusätzliche Belehrung ohne weiteres klar sein, dass das Gericht seine Zustimmung zu der Verteidigererklärung als inhaltliche Billigung derselben verstehen und den Inhalt der Erklärung daher bei der Urteilsfindung verwerten würde (vgl. BGH, NStZ 1990, S. 447 f.;… BGH, NStZ 1994, S. 352). - BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94
Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Dem verteidigten Beschwerdeführer musste auch ohne eine solche zusätzliche Belehrung ohne weiteres klar sein, dass das Gericht seine Zustimmung zu der Verteidigererklärung als inhaltliche Billigung derselben verstehen und den Inhalt der Erklärung daher bei der Urteilsfindung verwerten würde (…vgl. BGH, NStZ 1990, S. 447 f.; BGH, NStZ 1994, S. 352).